Sie haben eine Projektidee und wollen diese in der Region realisieren?
Ihr geplantes Vorhaben stärkt die Entwicklungsziele der Region Hersfeld-Rotenburg?
Dann kommt ggf. eine Förderung aus dem LEADER-Programm für Sie in Frage. Antragssteller können Privatpersonen, Vereine, Gewerbebetriebe
und Kommunen sein.
Die Sitzungstermine des Beirats finden Sie hier:
Einordnung des Vorhabens in die vier Handlungsfelder der lokalen Entwicklungsstrategie Hersfeld-Rotenburg, Bewertung der Förderwürdigkeit und Zuordnung der Förderquote
Die Projektanfragen werden in der LEADER-Beiratssitzung beraten und eine Entscheidung über die Förderwürdigkeit getroffen. Dies geschieht auf der Grundlage der lokalen Entwicklungsstrategie. Zunächst wird das Projekt in eines der vier regionalen Handlungsfelder eingeordnet.
Lokale Entwicklungsstrategie
LES Hersfeld-Rotenburg
Alle Infos zur Lokalen Entwicklungsstrategie und den regionalen Zielen in vier regionalen Handlungsfeldern hier.
Der LEADER-Beirat entscheidet anhand spezifischer obligato-rischer und regionaler (fakultativer) Kriterien mit Bezug zu den regionalen Entwicklungszielen. Diese Projektauswahlkriterien (PAK) für eine Förderentscheidung im LEADER-Programm
haben wir im Download zusammengestellt.
Nach Beschluss durch den LEADER-Beirat wird der formelle LEADER-Förderantrag digital über das Online-Antragsportal "LAWILE-PORTAL"
beim zuständigen Fachdienst Ländlicher Raum des Landratsamtes Hersfeld-Rotenburg (Bewilligungsstelle) gestellt.
Die Mitarbeiter des Fachdienstes begleiten die Förderantragstellung.
Die Förderung der Projektanfrage erfolgt nach der vom LEADER-Beirat beschlossenen Rangfolge und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Fördermittel durch die Bewilligungsstelle des Landkreises.
Auf den Internetseiten der WI-Bank Hessen finden Sie ergänzende Informationen und alle wichtigen Formulare zur Förderung der Regionalentwicklung und des LEADER-Programms der EU.