Sie haben eine Projektidee und wollen diese in der Region realisieren?
Ihr geplantes Vorhaben stärkt die Entwicklungsziele der Region Hersfeld-Rotenburg?
Dann kommt ggf. eine Förderung aus dem LEADER-Programm für Sie in Frage. Antragssteller können Privatpersonen, Vereine, Gewerbebetriebe
und Kommunen sein.
Die Sitzungstermine des Beirats finden Sie hier:
Einordnung des Vorhabens in die vier Handlungsfelder der lokalen Entwicklungsstrategie Hersfeld-Rotenburg, Bewertung der Förder-würdigkeit und Zuordnung der Förderquote
Die Projektanfragen werden in der LEADER-Beiratssitzung beraten und eine Entscheidung über die Förderwürdigkeit getroffen. Dies geschieht
auf Grundlage der lokalen Entwicklungsstrategie.
Zunächst wird das Projekt in eines der vier regionalen Handlungsfelder eingeordnet.
Lokale Entwicklungsstrategie
Hersfeld-Rotenburg
Alle Infos zur Lokalen Entwicklungsstrategie und den regionalen Zielen in vier regionalen Handlungsfeldern hier.
Der LEADER-Beirat entscheidet anhand spezifischer obligato-rischer und regionaler Kriterien mit Bezug zu den regionalen Entwicklungszielen. Diese Projektauswahlkriterien (PAK) für eine Förderentscheidung im LEADER-Programm haben wir im Download zusammengestellt.
Nach Beschluss durch den LEADER-Beirat wird der formelle LEADER-Förderantrag beim zuständigen Fachdienst Ländlicher Raum des Landratsamtes Hersfeld-Rotenburg (Bewilligungsstelle) gestellt.
Die Mitarbeiter des Fachdienstes begleiten die Förderantragstellung.
Die Förderung der Projektanfrage erfolgt nach der vom LEADER-Beirat beschlossenen Rangfolge und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Fördermittel durch die Bewilligungsstelle des Landkreises.
Auf den Internetseiten der WI-Bank Hessen finden Sie ergänzende Informationen und alle wichtigen Formulare zur Förderung der Regionalentwicklung und des LEADER-Programms der EU.